Tätigkeitsfelder

Fokussierte Beratung in drei Kernbereichen.

Rechtsfragen sind selten Einzeldisziplinen – sie hängen an Verträgen, an Menschen, an Geschäftsmodellen. Die Kanzlei arbeitet dort, wo sich diese Linien kreuzen.

01 · Wirtschaft

Handels- & Gesellschaftsrecht

Unternehmen sind Verträge in Bewegung. Die Kanzlei begleitet diese Bewegung in jeder Lebensphase:

  • Gründung von GmbH, UG und Personen­gesellschaften
  • Gesellschafter­vereinbarungen, Geschäfts­ordnung, Beschlüsse
  • Geschäftsführer- und Vorstands­anstellungsverträge
  • Kauf- und Kooperations­verträge, AGB, Vertriebs- und Lieferketten
  • M&A-Begleitung: Due Diligence, SPA-Verhandlung, Vollzug
  • Umstrukturierungen, Anteilsübertragungen, Nachfolge
  • Streitige Auseinander­setzungen zwischen Gesellschaftern

Durch die parallele Tätigkeit als Inhouse Counsel sind die realen Anforderungen von Geschäfts­führung und Gesellschafter­kreis unmittelbar vertraut – das verkürzt Erklärungswege.

02 · Menschen im Unternehmen

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Themen erfordern rasches, präzises Handeln – Fristen sind kurz, Fehler teuer.

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits­verträgen
  • Abmahnung, Kündigung, Kündigungs­schutzverfahren
  • Aufhebungs- und Abwicklungs­vereinbarungen
  • Zeugnisse – Erteilung, Berichtigung, Berufung
  • Betriebs­übergang gemäß § 613a BGB
  • Führung, Compliance, interne Untersuchungen
  • Konflikte mit Vorgesetzten oder Belegschaft

Beraten werden Arbeitgeber­seite wie Arbeit­nehmer­seite – im Einzelfall, nicht im Paket.

03 · Privat & Alltag

Allgemeines Zivilrecht & Verbraucherrecht

Der ganz normale Alltag sorgt erstaunlich häufig für juristischen Klärungsbedarf – vom Online-Kauf bis zum Handwerker.

  • Prüfung und Gestaltung privater Verträge
  • Mängel, Gewährleistung, Rückabwicklung
  • Widerruf im Fernabsatz, unlautere Geschäfts­praktiken
  • Reiserecht, Fluggastrechte (Verordnung EG 261/2004)
  • Schadens- und Schmerzens­geldansprüche
  • Forderungs­einzug und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Außergerichtliche Einigung, Mediation, Prozessführung

Grundsatz: zuerst prüfen, ob der Rechtsweg wirklich das richtige Werkzeug ist – oft reicht ein klares Schreiben.

Vergütung

Transparent über Kosten sprechen.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Für beratende und fortlaufende Mandate wird regelmäßig eine Honorar­vereinbarung auf Stunden- oder Pauschal­basis abgeschlossen. Vor der ersten Rechnung besprechen wir den Rahmen – ohne verdeckte Nebenkosten.

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